Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Hilfen und Tipps für Unternehmen während der Coronakrise:
9. April Abweichungsmöglichkeiten vom Arbeitszeitgesetz wegen COVID-19 stehen fest
Die Verordnung zur Abweichung vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (Weitere Infos).
8. April FAQ zu steuerrechtlichen Fragen der Corona-Krise
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Das FAQ geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen bzw. den weiteren Ansprechpartnern. Bitte beachten Sie, dass das Dokument laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst wird (zum FAQ).
8. April FAQ zu arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie
Das FAQ wurde von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände herausgegeben. In dem Papier werden arbeitsrechtliche Fragen mit dem Ziel erörtert, die betrieblichen Abläufe, dort wo es noch realisierbar ist, so weit wie möglich zu sichern und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten (Zum FAQ).
6. April KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 3. April von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein (weitere Infos).
6. April Anmeldung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft
Ab sofort können landwirtschaftliche Betriebe Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland anmelden (FAQ zur Anmeldung von Saisonarbeitskräften).
27. März Virtuelle Versammlungen
Mit Regelungen zu virtuellen Versammlungen und elektronischen Beschlussfassungen bleiben die Unternehmen handlungsfähig, auch wenn Präsenzveranstaltungen wie etwa Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften nicht stattfinden können (zum Gesetz im Bundesgesetzblatt).
27. März Insolvenzrecht
Die Änderung des Insolvenzrechts erleichtert die Fortführung von Unternehmen, die infolge der Epidemie insolvent geworden sind oder wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Insolvenzantragspflicht und Zahlungsverbote werden bis 30. September 2020 ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass unter Berücksichtigung der Hilfsmaßnahmen die Zahlungsunfähigkeit behoben werden kann und dass das Unternehmen nicht schon vor dem 31. Dezember 2019 insolvenzreif war. Es wird daher empfohlen, dies frühzeitig zu dokumentieren. Weitere Informationen gibt es hier und hier.
26. März Fristen für Steuererklärung und Steuerzahlungen
Der Deutsche Steuerberaterverband gibt einen Überblick, welche Regelungen und Erleichterungen Steuerberater und ihre Mandanten im Hinblick auf die Corona-Lage kennen sollten.
25. März Grundsicherung für Selbstständige
Selbstständige, vor allem Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige, sollen die Grundsicherung in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch erhalten. Dazu werden unter anderem die Vermögensprüfungen ausgesetzt und die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020. Bei Bedarf können sie bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden (weitere Infos).
25. März Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld
Rückwirkend zum 1. März 2020 treten Neuregelungen für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld in Kraft. Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Die Sozialversicherungsbeiträge soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Arbeitnehmer dürfen den Teil des bisherigen Nettolohns, der dann entfällt, anrechnungsfrei hinzuverdienen, egal ob als reguläre Beschäftigung oder Minijob (weitere Infos).
25. März KfW-Sonderprogramm 2020
In dieser Woche ist das KfW-Sonderprogramm 2020 gestartet. Es unterstützt Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Kleine, mittelständische und auch große Unternehmen können ab sofort über ihre Hausbank Anträge stellen. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro sollen Betriebe entlasten. Die Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich, die Mittel sind unbegrenzt (weitere Infos).
25. März Bundestag beschließt Rettungspaket
Der Deutsche Bundestag hat heute ein umfangreiches Rettungspaket für Unternehmen und für den Schutz der Menschen in der Coronakrise auf den Weg gebracht. Das Paket umfasst unter anderem Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige. Kliniken und Praxen werden gestärkt, der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird vereinfacht. Großen Unternehmen hilft der Bund mit einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
25. März Hilfe für landwirtschaftliche Betriebe
Außerdem wird die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung befristet auf fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet. Durch eine Gesetzesänderung wurde sichergestellt, dass Studenten, die in der Landwirtschaft helfen, das Bafög nicht gekürzt wird. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Plattform für Job-Vermittlungen geschaffen, die unter www.daslandhilft.de zu erreichen ist (weitere Infos).
24. März: Sozialversicherungsbeiträge werden ausgesetzt
Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag können die Beiträge bis Mai gestundet werden, teilten die Sozialversicherungsträger mit. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig. Voraussetzung ist, dass andere Hilfsmaßnahmen vorab beantragt wurden. Damit ist eine der wichtigsten Forderungen der MIT kurzfristig beschlossen worden. Zuletzt hatte sich insbesondere MIT-Präsidiumsmitglied und PKM-Chef Christian von Stetten dafür starkgemacht (weitere Infos und Antragsformular finden Sie hier).
24. März: Wo Soloselbstständige und Kleinunternehmen jetzt Unterstützung bekommen
Nachdem das Rettungspaket vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, können Selbstständige und Unternehmen mit Soforthilfen rechnen, sobald Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind Direkthilfen von 9000 Euro vorgesehen. Die Summe ist für drei Monate vorgesehen. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können Direkthilfen in Höhe von 15.000 Euro beantragen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie eine Förderdatenbank, über die Sie den passenden Ansprechpartner oder weiterführenden Informationen zum Thema Förderung und Finanzierung finden. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie eine Übersicht, wie Unternehmen das Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen können.
Die Bundesländer haben Antragsformulare für Soloselbstständige und Kleinunternehmen online gestellt. Informationen zur Antragstellung in Ihrem Bundesland finden Sie hier. Eine Übersicht der länderspezifischen Hilfen für Freiberufler finden Sie hier.
25. März Weitere arbeitsrechtliche Erleichterungen
Für besonders wichtige Branchen gibt es Lockerungen beim Arbeitszeitgesetz. Die „70-Tage-Regelung“ für Saisonarbeitskräfte wird bis 31. Oktober auf bis zu 115 Tage ausgeweitet. Dazu werden bundeseinheitliche Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften ermöglicht. Um zu gewährleisten, dass genügend Arbeitskräfte in systemrelevanten Branchen (Gesundheitswesen, Landwirtschaft) zur Verfügung stehen, soll vorübergehend auf die vollständige Anrechnung des Entgelts auf das Kurzarbeitergeld verzichtet werden. Dies gilt für alle während Kurzarbeit aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse. In der aktuellen Krisensituation soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, dass Unternehmen kurzfristig und unbürokratisch eigene Arbeitnehmer anderen Unternehmen wie eigenes Personal zur Verfügung stellen können, sog. „Kollegenhilfe“ (weitere Infos).
23. März Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist es, Liquidität und Eigenmittelausstattung von großen, eigentlich gesunden Unternehmen zu sichern. Dazu gehören ein Garantierahmen von 400 Milliarden Euro zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen sowie Kreditermächtigungen zur Rekapitalisierung und zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme. Im Einzelfall können auch kleinere, infrastrukturkritische Unternehmen profitieren. Auf den letzten Metern ist es der Unionsfraktion zudem gelungen, den Rettungsschirm auch für Startups in der Wachstumsphase zu öffnen. (weitere Infos).
23. März: Sofortmaßnahmen der Bundesregierung, um die Wirtschaft zu stärken.
Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ziel muss es sein, die Folgen für die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen.
20. März: Stellungnahme vom Markus Pieper und Markus Ferber (Parlamentskreis Mittelstand Europe, CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion)
Die EU-Hilfen kommen beim Mittelstand an. Die Garantien aus dem EU-Haushalt erleichtern die Kreditvergabe vor Ort, staatliche Beihilfen können leichter vergeben werden und Banken bekommen mehr Spielraum. Sorge bereiten hingegen die geldpolitischen Maßnahmen der EZB. Die Stellungnahme von Markus Pieper und Markus Ferber finden Sie hier.
19. März Gewerbesteuerliche Maßnahmen
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes: Nach § 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG kann auch das Finanzamt bei Kenntnis veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags für den laufenden Erhebungszeitraum die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen. Vor diesem Hintergrund können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen. Das gemeinsame Schreiben der Finanzbehörden der Länder finden Sie hier.
19. März Finanzämter stunden Steuern
Das Bundesfinanzministerium entlastet Steuerpflichtige, die durch die Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Die Finanzämter können und sollen ab dem 19. März auf Antrag fällige oder fällig werdende Steuern, die im Auftrag des Bundes verwaltet werden, stunden. Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer können angepasst werden. Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt und Säumniszuschläge erlassen (weitere Infos hier).
19. März: Europäische und deutsche Hilfestellungen für kleine und mittlere Unternehmen
Der Parlamentskreis Mittelstand im EU-Parlament hat Hilfestellungen für europäische und deutsche kleine und mittlere Unternehmen erarbeitet. Die Maßnahmen finden Sie hier.
18. März: Gemeinsame Erklärung von Bundesarbeitsminister Heil, Bundeswirtschaftsminister Altmaier sowie DGB und BDA
Politik und Sozialpartner stehen zusammen, um gemeinsame Lösungen zu finden beim Kurzarbeitergeld und bei der Entgeltsicherung für Eltern, die wegen Schulschließungen und Kita-Schließungen nicht arbeiten können.Die Gemeinsame Erklärung finden Sie hier.
17. März: EU-Kommission lockert Regeln für Staatshilfen in der Coronakrise
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten einen temporären Beihilferahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise übermittelt. Die EU-Beihilferegeln stellen den Mitgliedstaaten einen Werkzeugkasten zur Verfügung, um schnell und wirksam zu handeln. Der neue Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten unter anderem, Unternehmen Zuschüsse oder Erleichterungen (z. B. bei Steuern) von 500.000 Euro zu gewähren und Kredite durch staatliche Garantien abzusichern.
16. März Hilfen für die Exportwirtschaft
Der Bund stellt der Wirtschaft mit den Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit. Eine Übersicht mit einem FAQ finden Sie auf der Webseite des AGA-Portals. Für weitergehende Fragen wenden sie sich an die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg: Hotline: +49 (0) 40 / 88 34 – 90 99; Service: +49 (0) 40 / 88 34 – 90 00; E-Mail: info@exportkreditgarantien.de.
16. März: Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus
Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantwortet das BMAS in seinen FAQs zum Coronavirus.
13. März: Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus
Die Große Koalition tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen.
Die einzelnen Punkte im Maßnahmenpaket:
Kurzarbeitergeld
• Es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher 1/3), damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Den Arbeitgebern werden dann die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten.
• Ansprechpartner: Ihre örtliche Agentur für Arbeit
• Hotline: 0800 45555 20
• Internet: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
• Merkblatt Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
• Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Einen Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen
Steuern
• In steuerlichen Fragen (z.B. Einkommen- oder Körperschaftsteuer) wenden Sie sich grundsätzlich bitte an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das finden Sie hier: https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/finanzamtsuche_node.html
• Als mögliche Maßnahmen können beispielweise in Betracht kommen: Herabsetzen der Vorauszahlungen, Stundung bestehender Steuerforderungen und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen
• Informationen zu Zollbestimmungen oder den Steuern, die vom Zoll verwaltet werden, wie die Energie- oder Luftverkehrsteuer, finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
• Weitere Infos stellt auch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/unternehmen_node.html
Liquiditätshilfen
• Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html#unterstuetzung
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 0 30 18615 1515
• KfW:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Hotline KfW: 0800 539 9001
Exportwirtschaft
• Exportkreditgarantien:
https://www.agaportal.de/news/beitraege/coronavirus-auswirkungen
• Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg: Hotline: +49 (0) 40 / 88 34 – 90 99, Service: +49 (0) 40 / 88 34 – 90 00, E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
• Ausfuhrgenehmigungen:
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung / BAFA-Hotline: 06196 908-1444, E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
Infos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
• Informationen zu Schul- und Kitaschließungen finden Sie auf den Seiten der Bildungsministerien der Länder.
• https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
• https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html
Allgemeine Infos
• Hotlines für Unternehmen
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
• Hotlines für Bürgerinnen und Bürger
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:: Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
• Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen): Telefon: 030 18 615 6187, E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de, Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
• Informationen für Tourismusbranche
über das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes:
https://corona-navigator.de/