Befreiungen von Erbschaftssteuer bei Unternehmensübergaben müssen erhalten bleiben.
Die Mittelstandsvereinigung der CDU Wolfenbüttel fordert, Befreiungen von der Erbschaftssteuer bei Unternehmensübergaben auch in Zukunft zu erhalten. “Wenn Unternehmen an die nächste Generation übergeben und somit Arbeitsplätze gesichert werden sollen, dürfen Betriebe nicht über Gebühr belastet werden”, mahnt Bormann, Vorsitzender der MIT Wolfenbüttel angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer.

Die Große Koalition und die örtlichen Bundestagsabgeordneten werden von der MIT Wolfenbüttel aufgerufen, rasch eine Reform der Erbschaftssteuer vorzunehmen, bei der Befreiungen möglich bleiben. “CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Erbschaftssteuer mittelstandsfreundlich auszugestalten. An diese Zusage muss sich die Große Koalition nun halten. Die Unternehmen in der Region Wolfenbüttel brauchen Planungssicherheit und deshalb schnell ein klares Signal, dass Familienunternehmen auch künftig schonend in die Hände der nächsten Generation übergeben werden können”, appelliert Bormann.

“Wer einen Betrieb übernimmt und ein hohes Risiko eingeht, darf nicht noch weitere Steine in den Weg gelegt bekommen. Die Politik sollte vielmehr dafür Sorge tragen, dass der Unternehmergeist in Deutschland gestärkt wird. Dazu zählt nicht nur die För-derung von Gründern; wir müssen auch denen eine faire Chance geben, die einen exis-tierenden Betrieb übernehmen”, sagt Bormann. Dabei gehe es nicht eine Bevorzugung von Unternehmenserben, sondern in erster Linie um den Erhalt von Arbeitsplätzen. “Sollten künftig deutlich höhere Steuern im Erbschaftsfall fällig werden, müssten Familienunternehmen unter Umständen Kredite aufnehmen bzw. Anteile veräußern, um das Unternehmen fortzuführen. Investitionen in den Betrieb und somit zum Erhalt der Arbeitsplätze wären nicht mehr in vollem Umfang möglich.”

Schätzungen zufolge werden in den nächsten vier Jahren rund 135.000 Unternehmen mit mehr als 2 Millionen Beschäftigten an die nächste Generation übergeben. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch, dass die Steuerprivilegien für Firmenerben in ihrer derzeitigen Form gegen das Grundgesetz verstoßen.